Wien (OTS) - „Mit Bezug auf die mehrheitlich von den Anrainern abgelehnte drohende Flächenumwidmung des Areals Gallitzinstraße 1, 1A, 3, 8-16 in 1160 Wien, welche am 20. November 2018 im Bauausschuss Ottakrings, als auch am 22. November 2018 in der Bezirksvertretungssitzung Ottakrings von Rot und Grün beschlossen wurde, wird es im Wiener Gemeinderat seitens der Opposition keine Zustimmung geben“, so Klubobmann der FPÖ Wien, Toni Mahdalik.
Gegen die geplante Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes bestehen in mehrfacher Hinsicht tiefgreifende rechtliche Bedenken, wie ein Rechtsgutachten einer renommierten Anwaltskanzlei aufzeigt. Laut ÖVP Wien Klubobfrau Elisabeth Olischar "liegen verfahrensrelevante Gutachten nicht vor, deren Erkenntnisse wurden demnach auch nicht in den „Rotdruck“ eingearbeitet. Rund 1.000 Stellungnahmen, deren Bedenken und Kommentare, von Bürgerinnen und Bürger wurden ebenso nicht berücksichtigt."
Klubobmann Toni Mahdalik von der FPÖ erkennt in der Causa gleichheitswidrige Bevorzugung einzelner Plangebietseigentümer (bzw. - verfügungsberechtigte) durch „besonders günstige Bebauung“, sowie sachlich nicht gerechtfertigte und auf das Projekt zugeschnittene „Anlasswidmung“. "Verfahrensfehlerhafte Erhebung und fehlende Abwägung von „wichtigen Rücksichten“ im Sinne des § 1 Abs. 4 Bauordnung für Wien (WBO) prägen das Umwidmungsverfahren genauso wie ein drohender Eingriff in die Umwelt, in den Artenschutz und den UNESCO Biosphärenpark Wienerwald", so Mahdalik.
NEOS-Umweltsprecherin Mag. Bettina Emmerling hält daher fest: „Der Planentwurf Nr. 8197 ist auf jeden Fall aus diesen Gründen weder beschlussreif noch beschlussfähig. Einer solchen Flächenwidmung (rechtliche Verordnung) würde die Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof drohen.“ Bei Entscheidung trotz Kenntnis der rechtlichen Einschätzung wären darüber hinausgehende haftungsrechtliche und individuelle rechtliche Konsequenzen vorstellbar. „JA zu Wohnraumschaffung im Einklang mit der Natur, NEIN zu rechtlich bedenklichen Planentwürfen für standortfremde Riesenprojekte mit ʼAnlasswidmungʼ“.
FPÖ, ÖVP und NEOS fordern, Abstand von einer nicht entscheidungsreifen Flächenwidmung zu nehmen - somit Abbruch des Verfahrens, „zurück an den Start“ im Flächenwidmungs- und Bebauungsverfahren mit gemeinsamer Neuerarbeitung mit den Bürgerinnen und Bürgern. „Die Bürgerinitiative hat konstruktive Vorschläge zu einer ortsverträglichen Bebauung gemacht – diese und die rund 1000 Stellungnahmen zum „Rotdruck“ müssen berücksichtigt werden. Die Veröffentlichung und größtmögliche Berücksichtigung des Mitte September 2018 beauftragten und für Mitte November 2018 zur Publikation in Aussicht gestellten Umweltgutachtens in einem neu zu entwickelnden Flächenwidmungs- und Bebauungsplans muss erfolgen. Redimensionierung des Projektes auf ein standort- und umweltverträgliches Ausmaß („weniger, niedriger, lockerer“) -Bauklasse I mit max. 25% Flächenverdichtung statt mehrheitlich Bauklasse III mit bis zu 70% Flächenverdichtung und Abhaltung einer Bürgerversammlung im Jahr 2019 als große Diskussionsplattform für alle Ottakringerinnen und Ottakringer basierend auf einer komplett neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung“, fordern die Vertreter der drei Parteien.
Mit dem von der Bürgerinitiative „ProWilhelminenberg2030“ präsentierten Kompromissentwurf „Garten Liebhartstal – die Quelle Ottakrings“, der auch Inhalte des Stadtentwicklungsplans 2025 und die Notwendigkeit der Errichtung von geförderten Wohnungen berücksichtigt, steht eine Diskussionsgrundlage für eine sorgfältig erarbeitete und standortverträgliche Schaffung von Wohnraum im Einklang mit der Natur zur Verfügung
([https://prowilhelminenberg.at/alternative-]
(https://prowilhelminenberg.at/alternative-nutzungsmoeglichkeiten/)
[nutzungsmoeglichkeiten/]
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(Schluss) akra