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27. November 2015

Nepp: Neuerlicher Antrag der Wiener FPÖ gegen gratis Koran-Verteilungen

Grüne sind aufgefordert zuzustimmen

Wien (OTS) - Es ist nicht das erste Mal, dass ein bestehendes Gesetz zahnlos ist, da es nicht entsprechend exekutiert wird – im speziellen Fall geht es um das Islamgesetz. Der salafistische Brauch der öffentlichen Koranpropagierung und -gratisverteilung verstößt eindeutig gegen gesetzliche Regelungen und unterliegt daher nicht dem Schutz.

So besagt das Islamgesetzt: „§ 2. (1) Islamische Religionsgesellschaften ordnen und verwalten ihre inneren Angelegenheiten selbständig. Sie sind in Bekenntnis und Lehre frei und haben das Recht der öffentlichen Religionsausübung.

(2) Islamische Religionsgesellschaften genießen denselben gesetzlichen Schutz wie andere gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaften. Auch ihre Lehren, Einrichtungen und Gebräuche genießen diesen Schutz, sofern sie nicht mit gesetzlichen Regelungen in Widerspruch stehen.“

„Um diesen Pflanz auf Landesebene aus der Welt zu schaffen, wird die Wiener FPÖ bei der kommenden Landtagssitzung zum wiederholten Mal einen Antrag einbringen, der die gratis Koran-Verteilungen in Wien endgültig verbietet. Da sich die Grünen nun auch endlich besinnen und offenbar den Pilzschen Weg beschreiten wollen, gehe ich davon aus, dass sie unserem Antrag zustimmen werden“, so der freiheitliche Klubobmann im Wiener Rathaus, Dominik Nepp.

Der Antrag im Wortlaut

Nachdem bekannt wurde, dass Wien Dreh- und Angelscheibe europäischer Dschihadisten ist, verwundert es umso mehr, dass immer öfter wie unlängst sogar auf der Mariahilfer Straße Gratisexemplare des Koran verteilt werden. Die "LIES!-Stiftung", von der diese Aktion ausgeht, wird laut Verfassungsschutz als salafistische Organisation eingestuft, die für ihr radikal-islamisches Gedankengut bekannt ist. Jeder fünfte Islamist, der nach Syrien in den Heiligen Krieg gezogen ist, wurde über das "LIES!-Projekt rekrutiert.

Damit auch jeder den Koran so versteht, wie es die radikalen Salafisten gerne hätten, pochen sie auf den Umstand, dass der Koran keinen Interpretationsspielraum zulässt. In diesem wird unverblümt gegen das Christentum und sämtliche anderen Religionen gehetzt. Zudem wird eindeutig darauf hingewiesen, dass der Koran allen anderen Glaubenslehren wie Thora und Evangelium "derogiert", sprich sie aufhebt oder widerruft.

Das Land Wien muss daher gegen diese Radikalisierung zum Wohl aller friedliebenden Wienerinnen und Wienern entschieden vorgehen, weshalb die gefertigten Landtagsabgeordneten daher gemeinsam mit den Mitunterzeichnern gemäß § 27 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Landtages nachfolgenden

Beschlussantrag:

einbringen:

Der Wiener Landtag wolle beschließen:

Das Wiener Gebrauchsabgabegesetz wird dahingehend geändert, dass störendes oder aggressives, der österreichischen Grundordnung, wie Bekenntnis zum demokratischen und republikanischen Prinzip - zu Förderalismus – zu Trennung von Kirche und Staat - zum Gleichheitsgrundsatz - zur deutschen Staatssprache - aber auch zu Grundprinzipien des bürgerlichen Rechts wie insbesondere zur Ehe aufgrund freier Partnerwahl in partnerschaftlicher Gestaltung - zur obligatorischen Zivilehe und zur Gleichberechtigung der Geschlechter, widersprechendes Missionieren – in welcher Form auch immer - einen Untersagungsgrund für die Gebrauchserlaubnis darstellt. (Schluss)

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