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16. März 2015

Gudenus zur Causa Vize-Stadtschulratspräsident: Nominierungsrecht liegt immer noch bei der FPÖ

Urteil des VfGH wird abgewartet

Wie heute bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Bürgermeister Häupl in der Causa Maximilian Krauss eingestellt. "Wir nehmen die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft zur Kenntnis. Allerdings ändert dies nichts an der Tatsache, dass die zweitstärkste Fraktion das Nominierungsrecht hat", so der freiheitliche Klubobmann im Wiener Rathaus, Mag. Johann Gudenus, der betont, dass der freiheitliche Kandidat weiterhin Maximilian Krauss heißt. "Demokratiepolitisch bleibt das Vorgehen Häupls allerding immer noch höchst fragwürdig und ist reine Willkür!"

Bevor von Seiten der FPÖ über weitere Schritte nachgedacht wird, werde man erst noch das Urteil des Verfassungsgerichtshofes abwarten, so Gudenus, der einmal mehr betont, dass diese willkürliche Vorgangsweise eklatant undemokratisch und ein Skandal der Sonderklasse ist.


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