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28. Juni 2015

Gudenus: Rechtliche Haltbarkeit von Karl Wurm als Geschäftsführer ist zu prüfen

Liegt ein Verstoß gegen § 9 WGG vor?

Wien (OTS) - Die Wohnungsdeals von GEWOG-Neue Heimtat-Geschäftsführer und GBV-Obmann Karl Wurm könnten weitreichende Folgen haben. "Es ist zu überprüfen, ob Karl Wurm als Spieler am Immobilienmarkt nach den Unvereinbarkeitsregeln des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes Geschäftsführer einer Genossenschaft sein darf", fordert FPÖ-Klubobmann im Wiener Rathaus, Mag. Johann Gudenus, eine unabhängige Überprüfung der Causa.

Karl Wurm hat als GBV-Obmann und glaubwürdiger Vertreter der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft versagt. Die Wohnungsdeals mit seiner eigenen Wohnbaugenossenschaft GEWOG-Neue Heimat machen dessen Rücktritt überfällig. Dass er auch als kleiner Immobilienmagnat und Vermieter auftritt, wirft neue Fragen auf. "Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz enthält klare Unvereinbarkeitsbestimmungen. Wurms Immobiliengeschäfte könnten seiner Tätigkeit als Geschäftsführer einer gemeinnützigen Wohnbauvereinigung im Weg stehen", fordert der freiheitliche Klubobmann im Wiener Rathaus, Mag. Johann Gudenus eine Untersuchung durch wirklich unabhängige Experten und verweist auf § 9 WGG. "Es müssen alle Fakten auf den Tisch", besteht Gudenus auf völliger Transparenz.

"Die Fälle Herbert Ludl und Karl Wurm zeigen, dass die rote Nomenklatur Genossenschaften als Erbpacht und bequemes Ausgedinge betrachtet", kritisiert Gudenus erneut die Verschränkungen der Bauträger mit der SPÖ. "Die Mieter werden der SPÖ bei der kommenden Wahl die Rechnung dafür präsentieren, von Luxus-Sozialisten ausgepresst zu werden", schließt Gudenus. (Schluss)

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