Wien (OTS) - Durch die Bauordnungsnovelle, die Rot-Grün durch den Landtag winken wollte, werden sämtliche Flächenwidmungen und Nachbarschaftsrechte ausgehebelt, kritisiert der freiheitliche Landtagsabgeordnete Dietrich Kops.
Ohne Bewilligung und vollkommen unbürokratisch dürfen Containerdörfer in Parks, Kleingärten, auf öffentlichen Plätzen, in großen Innenhöfen von Gemeindebauten auf der Donauinsel, in der Lobau, am Wienerberg, in Oberlaa, etc. errichtet werden.
„Die Widmung ist vollkommen egal, denn in diesem Gesetz steht ausdrücklich in Absatz 2: ‚Die Vorschriften dieses Gesetzes (…) gelten dafür nicht‘“, so Kops, der ergänzt: „Und dieses Gesetz ist die Wiener Bauordnung, die immerhin fast 150 Paragraphen und einen zusätzlichen Schippel an Nebengesetzen und Verordnungen umfasst.“
Eine dieser Bestimmungen in der Wiener Bauordnung, die damit ausgehebelt wird, ist die Flächenwidmung. Vereinfacht gesagt – ein Plan, ein Dokument, welches eindeutig ausweist, was man wo bauen darf und wofür jede beliebige Fläche in ganz Österreich gedacht ist. Besonders brisant: man kann sehen, ob ein Gebiet besonders geschützt ist, wo an und für sich Bauverbot herrscht. In der Bundeshauptstadt gilt dies beispielsweise für den Wienerwald oder den Lainzer Tiergarten.
„Die Wienerinnen oder Wiener müssen weiter darauf vertrauen können, dass ihre Naherholungsgebiete nicht verbaut werden können“, so Kops, der abschließend betont, dass sich die FPÖ weiter für dieses Bürgerrecht einsetzen wird. (Schluss)hn