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08. April 2016

FP-Wansch: Stadtrechnungshof erhärtet Verdacht der Gefälligkeitswidmung für Projekt Danube Flats

FPÖ kämpft weiter an der Seite der Bürgerinitiative Kaisermühlen

Wien (OTS) - Auf Antrag des Wiener FPÖ-Gemeinderats Dr. Alfred Wansch prüfte der Stadtrechnungshof die vielen Anlassfälle für den Verdacht von Gefälligkeits- und Anlasswidmungen besonders in der rot-grünen Regierungsära seit 2010. Der nun vorliegende Bericht des Stadtrechnungshofs erhärtet die Verdachtsmomente am Beispiel des Hochhausprojekts Danube-Flats. Eine private Investorenfamilie kaufte im Jahr 2011 zu einem günstigen Preis das ehemalige Cineplexx- und Minopolisgebäude bei der Reichsbrücke. Der Preis war deshalb so günstig, weil die erst 2010 bestätigte Widmung des Grundstücks eine maximale Bebauungshöhe von 26 Meter zuließ und die Nutzungsmöglichkeit durch besondere Bestimmungen stark eingeschränkt war. So war jedenfalls die Nutzung für Wohnungszwecke oder einen Büroturm ausgeschlossen.

Für den Investor, ein persönlichen Freund von Bürgermeister Häupl, wie dieser ausdrücklich betont, ist dies alles kein Problem. Unter tatkräftiger Mitwirkung des umstrittenen Grün-Gemeinderates Chorherr und des seinerzeitigen SPÖ-Bezirksvorstehers von Donaustadt führte ein privater Architektenwettbewerb zu einem Siegerprojekt mit einem 150 Meter hohen Turm mit Wohnwidmung. Warum die ordnungsgemäße Einbindung der Kammer der Architekten bei diesem Verfahren unterlassen wurde, konnten oder wollten die zuständigen Magistratsabteilungen 19 und 21 dem Stadtrechnungshof nicht beantworten.

Jedenfalls stellt der Stadtrechnungshof fest, dass die „Vorgangsweise bei der Erstellung des städtebaulichen Leitbildes“, das in der Folge die Umwidmung im Sinne des Chorherr-Turmes Danube Flats ermöglichen sollte, „nicht der städtebaulichen Leitlinie „Hochhäuser in Wien“ entsprach, da das Leitbild erst nach dem privaten Wettbewerb erstellt wurde“. Was die Magistratsabteilungen überhaupt zur Erstellung eines Leitbildes, das in krasser Umstürzung der bestehenden Widmungsverhältnisse ein privates Hochhausprojekt zum Ziel hat, veranlassen und motivieren konnte, bleibt offen und weiter aufklärungsbedürftig.

Dies in einem Gebiet, das noch im Jahr 2010 beschrieben wurde:

„Ausgehend von den Gegebenheiten des Planungsgebietes und der zum Großteil bereits umgesetzten Ziele soll vor allem Augenmerk auf die Erhaltung der bestehenden Strukturen gelegt werden.“ Deshalb wurde auch die Bezeichnung „realisierter Bestand“ in den Stadtentwicklungs-und Masterplänen gewählt. Damals hatte das Gebäude allerdings noch einen anderen Eigentümer. Zu Gunsten des seit 2011 neuen Eigentümers gilt der Abriss des bestehenden Cineplexx- und Minopolisgebäudes und die Errichtung eines 150m Wohnturmes offensichtlich als „Erhaltung der bestehenden Strukturen“.

Auch wenn oder vielleicht gerade weil der Stadtrechnungshof formal richtig darauf hinweist, dass er keine Einrichtung der Rechtskontrolle (wie zum Beispiel Zivil-, Verwaltungs- und Strafgerichte) wäre, ist das letzte Wort in der Angelegenheit Gefälligkeitswidmung Danube Flats noch lange nicht gesprochen, versichert Wansch den Wienerinnen und Wienern und den vielen engagierten Bürgern der Bürgerinitiative Kaisermühlen abschließend. (Schluss) hn

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