Wien (OTS) - Die Angst von SPÖ und Grünen, auf die Anliegen der Wiener Bevölkerung eingehen zu müssen, zeigte sich auch in der gestrigen Sitzung des Petitionsausschusses wieder in aller Deutlichkeit. Nachdem in sozialen Foren falsche Darstellungen zu angeblichen Vereinbarungen in dieser Ausschusssitzung kursieren, ist eine Klarstellung geboten.
Auf Vorschlag von Rot-Grün sollte vereinbart werden, dass in dieser Sitzung keine Anträge auf die Einladung der Petitionswerber gestellt werden können. Begründet wurde dieser Vorschlag damit, dass jene Sitzung, die letzte Sitzung des Ausschusses vor der Wahl sein könnte und man daher die Zusammensetzung und den Termin der nächsten Sitzung des Petitionsausschusses nicht kenne.
Es zwar richtig, dass die Zusammensetzung des Ausschusses nach der Wahl eine andere sein wird. Besonders die Mehrheitsverhältnisse in diesem Gremium werden, so wie in Gemeinderat und Landtag, andere sein. Dennoch kann und darf der Ausschuss in einer Sitzung - und sei es auch die letzte vor der Wahl - nicht durch eine Vereinbarung zur Arbeitsverweigerung die gesetzlichen Rechte der Ausschussmitglieder und Petitionswerber außer Kraft setzen.
Deshalb haben die FPÖ-Ausschussmitglieder eine derartige Vereinbarung verhindert und die Ladung der Petitionswerber zu den in dieser Sitzung für zulässig erklärten Petitionen beantragt, um diesen die Gelegenheit zu geben, ihre Anliegen präsentieren und mit den Ausschussmitgliedern erörtern zu können. Alle Anträge der FPÖ auf Einladung der Petitionswerber wurden von Rot-Grün mit Unterstützung der ÖVP abgeschmettert. Dies bedeutet, dass in der nächsten Sitzung zwar wieder ein Antrag auf Einladung der Petitionswerber gestellt wird, die Präsentation und Erörterung aber erst in der nächsten Sitzung, also voraussichtlich 2016 erfolgen kann.
Durch diese Verweigerung der Hörung der Petitionswerber in der Ausschusssitzung vom 3.9.2015 haben Rot-Grün und ÖVP die Bearbeitung der Petitionsanliegen um mehrere Monate verzögert. Offensichtlich soll wieder das Konzept der Schaffung von Fakten im Interesse der Betreiber umstrittener Projekte verwirklicht werden, um die Petitionswerber vor vollendete Tatsachen zu stellen, vermutet Wansch.
Betroffen davon sind wichtige Bürgeranliegen wie zum Beispiel die Petition "Grünquadrat-Verein zur Erhaltung der Lebensqualität in Margareten" gegen ein Hochhaus-Monsterprojekt oder die Petition zum Schutz der Ziesel-Population beim Wiener Heeresspital in ihrem angestammten Lebensraum. "Es ist an der Zeit, den machtherrlichen Umgang von SPÖ und Grünen mit Bürgeranliegen zu beenden. Die Wienerinnen und Wiener können mit ihrer Stimme für die FPÖ das Tor zu echter Bürgerbeteiligung und Bürgermitbestimmung in Wien öffnen", hält Wansch abschließend fest. (Schluss) hn