Wien (OTS) - Trotz massiver Einwendungen im Bauverfahren hatte der Margaretner Bauausschuss mit rot-grüner Mehrheit Anfang Juni ein Bauprojekt in der Geigergasse 5 beschlossen, das offensichtlich gegen die subjektiven Rechte von Anrainern und gegen Bestimmungen des Flächenwidmungsplans verstößt. Dies geht nun aus einem Schriftsatz einer Anwaltskanzlei an die zuständige Magistratsabteilung 37 hervor, die eine entsprechende Beschwerde an das Verwaltungsgericht formuliert. „Einzig die FPÖ stimmte damals gegen die Genehmigung des Bauprojekts in dieser Ausführung“, so der Margaretner FPÖ-Klubobmann Dr. Fritz Simhandl.
Der Einschreiter begründet die Rechtswidrigkeit der Beschlussfassung des Bauausschusses insbesondere mit einer Überschreitung der höchstzulässigen Gebäudehöhe und sich daraus ergebender Verletzungen der Nachbarrechte. Gleichzeitig werden auch Mängel bei der Projektierung eines Nebengebäudes und das Fehlen eines in entsprechender Größe vorhandenen Kinderspielplatzes bzw. Kinderspielraums in der Verwaltungsgerichtsbeschwerde ausgeführt.
Offensichtlich rächt sich nun einmal mehr das rot-grüne Prinzip des Drüberfahrens – diesmal über berechtigte Interessen der Margaretner Bezirksbürger in diesem Verfahren. „Wir werden als einzige tatsächliche Oppositionsfraktion diese Causa jedenfalls genauestens beobachten und auch bei anderen Bauverfahren darauf achten, dass Anrainerinteressen bei Neubauprojekten durch Rot-Grün nicht ignoriert werden“, so Simhandl abschließend. (Schluss)