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11. Februar 2016

FP-Seidl: Stadtrechnungshof bemängelt Krisenzentren für Kinder und Jugendliche der Stadt Wien

Weiteres Armutszeugnis für die Bundeshauptstadt ausgestellt Weiteres Armutszeugnis für die Bundeshauptstadt ausgestellt

Wien (OTS) - Die Liste der Mängel in den Krisenzentren für Kinder und Jugendliche der Stadt Wien ist elendslang, kritisiert der Sozialsprecher der Wiener FPÖ, LAbg. Wolfgang Seidl. So sieht das Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz Regelungen für die entsprechenden Einrichtungen vor, unter anderem ist als Betriebsvoraussetzung die Bewilligung des Magistrates der Einrichtungen vorgesehen. Bei 14 Krisenzentren hat es jedoch lediglich bei einem (!) Zentrum eine entsprechende Bewilligung gegeben.

Auch auf die Mitarbeiter wird offenbar wenig Wert gelegt, ärgert sich Seidl. So sind die Dienste, die teilweise bis zu 53,5 Stunden dauern viel zu lang, Ruhe- und Ausgleichszeiten werden zudem nicht eingehalten. „Dies hat der Stadtrechnungshof im Hinblick auf den Gesundheitsschutz der Bediensteten als ‚problematisch‘ eingestuft“, hält Seidl fest.

Es kann nicht sein, dass hier offenbar Gesetzesänderungen komplett ignoriert werden. Denn bei in Geltung stehenden internen Standards zeigte die Prüfung, dass nach dem Jahr 2008 erfolgte Änderungen der Gesetzeslage und organisatorische Veränderungen in der Dienststelle unberücksichtigt blieben.

Als lückenhaft wurde auch die Dokumentation der Aufenthalte von Kindern und Jugendlichen ausgewiesen. „Oftmals war der letzte Tag des Aufenthaltes nicht dokumentiert, teilweise fehlten Aufzeichnungen über Krisengespräche und wahrgenommene Termine“, ortet Seidl komplettes Chaos in der Verwaltung. Das belegen auch die vom Stadtrechnungshof konstatierten Abweichungen zu den fachlichen Standards hinsichtlich Krisengespräche, Verzögerungen von vier Wochen zu Entscheidungsgesprächen sowie Überschreitungen im erheblichen Ausmaß von vorgesehenen Unterbringungsdauern (40% der Fälle). Die Auslastungen von Krisenzentren in fünf aufeinanderfolgenden Monaten lag bei über 100%, 2014 waren die einzelnen Zentren an 63 bis 180 Tagen überbelegt. Schlussendlich lagen auch keine inhaltlichen Vorgaben zur sozialpädagogischen Arbeitsweise und Methodik (pädagogisches Konzept) für die Krisenzentren vor. In diesem Zusammenhang erinnert Seidl an die Kritik aus dem Jahr 2013 vom damaligen Kontrollamt zur anstaltsübergreifenden Qualitätssicherung. Bis dato ist diese offenbar noch immer nicht ausreichend. „So kann es nicht weiter gehen. Gesetzliche Regelungen sind einzuhalten, Bewilligungen einzuholen und fachliche Standards einzuhalten – gerade wenn es schutzbedürftige Minderjährige betrifft. Die Stadt Wien ist daher angehalten, die Versäumnisse schnellstens zu beseitigen“, fordert Seidl. (Schluss) hn

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