Wien (OTS) - „Der Gemeinderat hat den Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde für jedes Verwaltungsjahr festzustellen. Das Verwaltungsjahr der Gemeinde fällt mit dem des Bundes zusammen. Der amtsführende Stadtrat für die Finanzverwaltung hat dem Finanzausschuss und dem Stadtsenat mindestens sechs Wochen vor Beginn des Verwaltungsjahres einen Voranschlagsentwurf vorzulegen“, so lautet der erste Absatz des Paragraphen 86 der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien. „Das neue Verwaltungsjahr beginnt am 1. Jänner 2016. Also müssen Finanzausschuss und Stadtsenat spätestens heute, am 20. November, die entsprechenden Unterlagen erhalten“, erklärt Wiens FPÖ-Finanzexperte Stadtrat DDr. Eduard Schock. Davon sei aber gar keine Rede.
„Uns wurde nämlich bereits signalisiert, dass wir den Entwurf des Voranschlags erst in der kommenden Woche, also deutlich später als vorgeschrieben, erhalten werden. Ob Rot-Grün ihn nicht früher fertigstellen kann oder das einfach nicht will, nur um der Opposition die Zeit zur Kontrolle zu verknappen, ist nicht ganz klar. Fest steht aber: Rot-Grün tritt mit diesem Verhalten die Wiener Stadtverfassung mit Füßen!“ Aber auch dieser Verstoß gegen die Verfassung werde der Verlierer-Koalition letztlich nichts nützen. Schock: „Immerhin plant Rot-Grün bis Ende der Legislaturperiode 1,5 Milliarden Euro neue Schulden. Wir werden diesen Entwurf des Voranschlags jedenfalls zerpflücken und jede Schwachstelle, jeden Fehler und jede Unwirtschaftlichkeit offenlegen und anprangern!“ (Schluss)