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07. Mai 2019

FP-Ottakring/Heinreichsberger: Großbauprojekt Gallitzinstrasse wird im Wiener Gemeinderat durchgepeitscht

Wien (OTS) - Zur Erinnerung: In der Gallitzinstrasse 1, 1A, 3, 8-16 in Wien Ottakring soll ein Schritt zur ortsunüblichen Verbauung des Erholungs- und Naturraumes im UNESCO Biosphärenpark Wienerwald gesetzt werden. Es geht um ca. 200 Wohneinheiten in 10 Blöcken, die bis zu 16 Meter hoch mitten im UNESCO Biosphärenpark Wienerwald gebaut werden sollen. Das Bauprojekt fällt zunächst durch eine extrem standortfremde Überdimensionierung auf. Die geplante Bauklasse III und geplante bis zu 70% Flächenverdichtung ist drei Mal intensiver als die derzeitig im Liebhartstal am Fuße des Wilhelminenberges übliche Verbauung (BK I mit 7.5m Höhe und 25% Flächenverdichtung). „Im Zuge einer Umsetzung des geplanten Bauprojektes, welches fälschlicher Weise seitens der Stadt Wien als ´ökologisches Vorzeigeprojekt´ verkauft wird, käme es auch zu einer massiven Verschlechterung der Lebensqualität der Anrainer“, so der Ottakringer FPÖ-Klubobmann, Mag. Georg Heinreichsberger.

Weder wurde im Zuge der Vorlage des „Gründruckes“ noch im Rahmen der Stellungnahmen zum „Rotdruck“ ein Bürgerbeteiligungsverfahren eingeleitet, welches aber laut „Masterplan Partizipative Stadtentwicklung“ vorzunehmen gewesen wäre. Besonders gravierend sind die schwerwiegenden Mängel im Ablauf des Flächenwidmungsverfahrens als auch die im Raum stehende Anlasswidmung. „Angesichts der eklatanten Versäumnisse brachte die FPÖ im Dezember 2018 ein Prüfersuchen beim Stadtrechnungshof ein, weil es hier um den Verdacht gleichheitswidriger Bevorzugung einzelner Bauträger als zukünftige Plangebietseigentümer, um sachlich nicht gerechtfertigte Anlasswidmung und um das Fehlen jeglicher Erhebung und Abwägung von wichtigen Rücksichten geht“, so Heinreichsberger erklärend. Dieser prüft nun die Verwaltungsakten und Verwaltungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Planänderungsverfahren nach den Grundsätzen der Ordnungsmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit und hat seine Prüfung noch nicht beendet. „Zuerst müssen alle Gutachten sowie die über 1.000 negativen Stellungnahmen der Anrainer eingearbeitet und rechtliche Bedenken ausgeräumt werden, bevor es zu einem verbindlichen Beschluss kommt. Daher ist der ´Rotdruck´ nicht reif, dem zuständigen Gemeinderatsausschuss und in weiterer Folge dem Wiener Gemeinderat vorgelegt zu werden“, betont der Freiheitliche.

Dennoch wurde die Genehmigung des Vertrages gem. § 1a der Wiener BauO betreffend die Einräumung von Dienstbarkeiten und Reallasten zugunsten der Stadt Wien und die Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes auf die Tagesordnungen der kommenden Gemeinderatsausschüsse für „Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen“ und für „Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung“ gesetzt. „Dass man das Prüfergebnis des Stadtrechnungshofes nicht abwartet zeigt deutlich, dass die Flächenumwidmung in der Gallitzinstraße am 28. Mai 2019 im Wiener Gemeinderat durchgepeitscht werden soll“, so Heinreichsberger abschließend. (Schluss)

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