Wien (OTS) - Was in Innsbrucks Innenstadt geht, muss auch für den Wiener Praterstern möglich sein, sind die beiden Leopoldstädter FPÖ-Politiker, Gemeinderat Wolfgang Seidl und Klubobmann Franz Lindenbauer überzeugt. Der Verfassungsgerichtshof hat nämlich entschieden, dass gegen das Alkoholverbot in Teilen der Innsbrucker Innenstadt keine Bedenken bestehen. Somit stünde einem Alkoholverbot auf dem Praterstern auch rechtlich nichts mehr im Wege.
Der Praterstern hat nicht nur Bedeutung als Verkehrsknotenpunkt bei zahlreichen Touristen sondern ist auch Mittelpunkt der Leopoldstadt. Von diesem neuralgischen Punkt aus fahren täglich ca. 150.000 Personen zur Arbeit. Die FPÖ-Forderung nach einem Alkoholverbot am Praterstern wird durch den Entscheid des Höchstgerichts nur noch bestärkt, so Lindenbauer und Seidl. (Schluss)