Wien (OTS/fpd) - "Am 27. März soll im Wiener Landtag eine große Wahlrechtsreform mit sinnvollen und erforderlichen Anpassungen beschlossen werden", sagt der FPÖ-Wien Verfassungssprecher LAbg. Mag. Dietbert Kowarik.
Die FPÖ hat bereits Gesetzesänderungen vorgelegt, wonach die achttägige Nachfrist bei den Wahlkarten abgeschafft wird, die Wahlausschließungsgründe entsprechend dem Urteil des Gerichtshofes für Menschenrechte angepasst werden, eine faire Mandatsverteilung implementiert wird und Vorzugstimmen bei der Mandatsverteilung besser berücksichtigt werden.
"Dass die achttägige Nachfrist bei den Briefwahlstimmen gar nicht beschlossen hätte werden dürfen, war schon vor der letzten Gemeinderatswahl 2010 allen anderen Parteien außer der SPÖ klar, die diese Regelungen kurz vor der Wahl im Alleingang durch den Landtag gepeitscht hat", erinnert Kowarik SP-Klubvorsitzenden Schicker.
"Die von DI Schicker angesprochenen zwei Anträge wurden auch von FPÖ und ÖVP mitunterstützt und miteingebracht, eine Zustimmung dieser Fraktionen ist daher naheliegend. Die FPÖ erwarte sich in der Sitzung des zuständigen Ausschusses am Freitag sowie in der Sitzung des Landtages am 27. März nur, dass diese jeweils unparteiisch und verfassungskonform geleitet werden", stellt Kowarik fest.
"Verwunderlich ist allerdings, dass die von mir bereits am 23.10.2014 eingebrachten Initiativanträge zur Mandatsverteilung und zu den Vorzugstimmen im nächsten Ausschuss nicht abgestimmt und verhandelt werden, sondern bereits zum zweiten Mal 'fristgerecht in Behandlung genommen' werden", so Kowarik abschließend. (Schluss)